Von der Einrichtung bis zur Auszahlung

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Die Nutzung von Zeitwertkonten erfreut sich einer besonderen Beliebtheit. Immer mehr Arbeitnehmer haben unter anderem erkannt, dass es sich hierbei um eine gute Alternative zur Altersteilzeit handelt.

Immerhin ist es unglaublich praktisch, Geld anzusparen, um dann der Arbeit im Gegenzug irgendwann länger fernbleiben zu können.

Rund um die Einrichtung und die Nutzung von Zeitwertkonten kommt es jedoch immer wieder zu Missverständnissen. Leider sind viele Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) oft der Meinung, dass es „unglaublich kompliziert“ wäre, die Basis für die längere Auszeit zu legen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Vorurteil.

Die folgende Schritt-für-Schritt Anleitung zeigt auf, wie einfach es ist, von den Vorteilen eines Zeitwertkontos zu profitieren, ohne sich mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen zu müssen.

Schritt Nr. 1: das Einrichten des Zeitwertkontos

Vor der Nutzung des Zeitwertkontos steht die entsprechende Einrichtung. Die jeweiligen Schritte werden hauptsächlich vom Arbeitgeber vorgenommen, während der Arbeitnehmer selbstverständlich auch das Recht hat, ihn über seine Wünsche zu informieren. So kann der Einzahlende beispielsweise bestimmen, mit welchen Teilen seines Gehalts er sein Zeitwertkonto aufstocken möchte.

Minimum- bzw. Maximalwerte müssen hier in der Regel nicht beachtet werden. Es ist lediglich wichtig, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer im Monat noch mindestens 450 Euro ausgezahlt bekommen.

Alles, was mit Hinblick auf die Nutzung des Zeitwertkontos wichtig wird, wird in der Wertguthabenvereinbarung festgehalten. Hierin steht unter anderem, ab wann und wie lange die Auszeit in Anspruch genommen werden kann. Auch der Zweck der Auszeit wird in der Wertguthabenvereinbarung festgehalten. Sollte der Arbeitgeber also Wert darauflegen, dass nur ein Zweck angegeben wird, ist es wichtig, sich als Arbeitnehmer über den Hintergrund der bevorstehenden Auszeit im Klaren zu sein. Viele Arbeitgeber erlauben hier jedoch auch flexible Angaben.

Schritt Nr. 2: die Ansparphase

Nachdem das Zeitwertkonto eingerichtet wurde, kann es auch schon „bespart“ werden. Der Arbeitnehmer entscheidet hierbei weitestgehend flexibel, welche Gehaltsbestandteile die Basis für seine Auszeit bilden sollen.

Zum Zeitpunkt der Einzahlung sind die betreffenden Beträge sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

Gleichzeitig sorgt der Arbeitgeber dafür, dass das betreffende Guthaben gegen eine mögliche Insolvenz abgesichert ist. So muss sich der Zeitwertkonteninhaber keine Sorgen machen, dass sein eingezahltes Geld verfallen würde, wenn ein Unternehmen seinen Betrieb einstellen muss.

Schritt Nr. 3: die Auszeit bzw. der verfrühte Eintritt in den Ruhestand

Wenn genug Guthaben angespart wurde*, kann auch das Recht auf eine längere Auszeit in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit muss sich der Arbeitnehmer in der Regel keine Sorgen über seine finanzielle Situation machen, da nun sein Zeitwertkonto dazu genutzt wird, ihm sein Gehalt zu zahlen. Im Rahmen der Auszahlung werden dann auch Sozialversicherung und Steuern fällig.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber vor der Inanspruchnahme der Auszeit gewechselt wird, kann das Guthaben, das sich auf dem Zeitwertkonto befindet, oft zum neuen Unternehmen mitgenommen werden. Bietet der neue Arbeitgeber keine Zeitwertkonten an, ist es auch möglich, die Summe an die DRV-Bund zu übertragen. Diese verwaltet den Betrag dann bis zur Auszahlung und tritt dementsprechend dann an die Stelle des Arbeitgebers.

*Wie wird die Höhe des Freistellungsgehalts berechnet?

Die Höhe des jeweiligen Freistellungsgehalts ist vor allem vom persönlichen Anspruch und dem durchschnittlichen Gehalt abhängig. Hierbei gilt, dass die ausgezahlte Summe zwischen 70 und 130 Prozent des monatlichen Arbeitsentgelts liegen muss.

Zudem sollte sich der Arbeitnehmer natürlich fragen, wie viel monatliches Budget er im Rahmen seiner Freistellung braucht. Wer beispielsweise eine Weltreise plant, dürfte hier andere Ansprüche haben als jemand, der seine Elternzeit auf zwei (oder mehr) Jahre verlängern möchte.

Schlussendlich legt der Arbeitnehmer die Höhe des Freistellungsgehalts, in dem vorgeschriebenen Rahmen selbst fest.

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