Die Homeoffice-Pauschale nutzen und Kosten sparen!

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Seit März 2020 ermöglichen Unternehmen ihren Beschäftigten Homeoffice zur Eindämmung der Corona-Pandemie.  Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (befristet bis 30. April 2021) verpflichtet Arbeitgeber bei Büro- und vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem Entgegenstehen. Im Januar 2021 arbeiteten knapp ein Viertel aller Beschäftigten im Homeoffice.

Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten, unterstützt die Regierung mit der Homeoffice-Pauschale und bei der Anschaffung digitaler Arbeitsmittel.

Homeoffice-Pauschale bis 600 Euro Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt für Berufstätige, die teilweise zu Hause arbeiten, jedoch kein Arbeitszimmer nach den strengen Vorgaben des Finanzamts haben.

Voraussetzung um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen ist, dass es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet und ein eigener Arbeitsraum vorhanden ist. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht aus. Ist ein betrieblicher Arbeitsplatz vorhanden, scheidet die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aus.

Stattdessen gibt es die Homeoffice-Pauschale, ein Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen kann. Für jeden Kalendertag, an dem Arbeitnehmer ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, können sie fünf Euro steuerlich geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr, demzufolge für 120 Tage.

Werbungskostenpauschbetrag

Die Homeoffice-Pauschale führt zu einem Steuervorteil, wenn diese zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr übersteigt, den jeder Arbeitnehmer bei der Lohnsteuerberechnung ohne Nachweis anerkannt erhält.

Zu den Werbungskosten gehören neben Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeitsstätte, die als Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer, seit 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer mit 0,35 Euro angesetzt werden können. Pro Arbeitstag kann entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden.

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