Bei einem Zeitwertkonto (oder „ZWK“) handelt es sich um eine besonders flexible Möglichkeit, entweder mitten im Berufsleben oder kurz vor der Rente, für ein wenig mehr Freizeit zu sorgen.
Hier wird in gewisser Weise Zeit angespart, die dann – zum Beispiel im Zusammenhang mit einer einjährigen Berufspause – für besondere Hobbys, die erste Zeit als Mama oder Papa oder eine Weltreise genutzt werden kann. Der Vorteil: beim ZWK geht es nicht nur um eine längere Freistellung, sondern auch darum, dass sich der betreffende Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin keine größeren Sorgen um seine finanzielle Situation machen muss. Denn: in der Zeit, in der das Guthaben des ZWK aufgebraucht wird, wird ihm bzw. ihr sein/ ihr Gehalt weiter ausgezahlt. Immerhin hat er bzw. sie ja „vorgearbeitet“.
Doch was sollte hierbei eigentlich mit Hinblick auf Steuern und Sozialbeiträge beachtet werden? Und welche „Auszeit-Dauer“ ist hier generell möglich? Die folgenden Abschnitte geben Antwort auf diese und weitere Fragen.
Wie lange sind die Auszeiten, die auf der Basis des ZWK genommen werden können?
Grundsätzlich gibt es hier zunächst keine feste Regel in Bezug auf ein Maximum. Denn: wie lange die jeweilige Auszeit ist, wird selbstverständlich dadurch bestimmt, wie lange auf das Zeitwertkonto eingezahlt wurde.
Wer sich beispielsweise bereits früh in seinem Berufsleben dazu entschlossen hat in ein Zeitwertkonto zu investieren, profitiert von dem Vorteil, sich beispielsweise zwei oder mehr Jahre vom Berufsalltag verabschieden zu können.
Viele Inhaber eines ZWKs nutzen dieses jedoch nicht nur, um eine längere Auszeit zu planen, sondern vielmehr, um früher in den Ruhestand zu starten.
Randdaten zu Steuern und Co.
Selbstverständlich muss auch das Guthaben, das sich auf dem Zeitwertkonto befindet, irgendwann versteuert werden. „Irgendwann“ ist dann, wenn das ZWK aufgelöst bzw. entsprechend in Anspruch genommen wird.
In dieser Zeit müssen die jeweiligen Summen übrigens sowohl versteuert als auch mit Hinblick auf die Sozialbeiträge berücksichtigt werden. Für den Arbeitnehmer ändert sich hierbei mit Hinblick auf sein Gehalt nichts. Denn: er erhält die gewohnte Nettosumme.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um einen klaren Vorteil im Vergleich zum klassischen früheren Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Denn: wer ohne Zeitwertkonto früher aus dem Berufsleben austritt, muss eine Rentenkürzung von (aktuell) mehr als 7 Prozent einkalkulieren.
Wann sollte der Vertrag für ein Zeitwertkonto abgeschlossen werden?
Generell ist es natürlich sinnvoll, sich vergleichsweise früh für das Zeitwertkonto zu entscheiden. Hier haben Sie nicht nur den Vorteil, über einen längeren Zeitraum Zeit bzw. Geld ansparen zu können, sondern profitieren zudem noch von einer Verzinsung des Guthabens. Dieses vermehrt sich so „ganz nebenbei“ und schafft die Basis für eine (mehr oder weniger) lange Auszeit.
Übrigens: Arbeitnehmer, die sich für ein Zeitwertkonto entschieden haben, müssen keine Angst davor haben, dass ihr ZWK „schrumpft“. Vielmehr sorgt eine sogenannte Wertgarantie dafür, dass genau das nicht passieren darf.
Ein weiterer Vorteil: auch für den Fall, dass der betreffende Arbeitgeber insolvent gehen sollte, ist das Guthaben, das ein Arbeitnehmer auf seinem Zeitwertkonto angespart hat, sicher. Das betreffende Unternehmen ist sogar dazu verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Ein kompetenter ZWK Berater zeigt Ihnen auf, worauf Sie beim Einrichten und bei der Nutzung eines Zeitwertkontos achten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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