Entgeltumwandlungen – Alles, was Sie wissen müssen

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Ein Begriff, der im Zusammenhang mit Zeitwertkonten immer wieder fällt, ist „Entgeltumwandlungen“. Doch was verbirgt sich eigentlich genau dahinter? Was wird wie umgewandelt? Und welche Arten von Entgelt sind gemeint?

Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wie vielseitig ein Zeitwertkonto bespart werden kann und welche Vorteile sich für die Arbeitnehmer im Alltag – gerade in Bezug auf den Bereich der Flexibilität – ergeben.

Was gehört zum Entgeltguthaben?

Um das Prinzip, das sich hinter Entgeltumwandlungen verbirgt, ein wenig besser zu verstehen, ist es wichtig, sich im ersten Schritt mit der Frage: „Was ist eigentlich ein Entgeltguthaben?“ auseinanderzusetzen.

Hier lohnt es sich, einen Blick in das SGB zu werfen. Hier werden die Bereiche, die in diese Kategorie fallen, genau definiert. Zum Entgeltguthaben gehören dementsprechend zum Beispiel:

  • die verschiedenen Teile des laufenden Arbeitsentgelts
  • Geld, das für Mehrarbeit bzw. Überstunden gezahlt wird
  • Einmalzahlungen
  • Leistungen, die vom Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich zum „normalen Lohn“ gezahlt werden
  • Überstunden
  • Urlaubsgeld.

Allein anhand dieser Auflistung zeigt sich einmal mehr, wie flexibel das Zeitwertkonto im Alltag genutzt werden kann. Denn: es obliegt dem Arbeitnehmer (in Abstimmung mit dem betreffenden Unternehmen), zu entscheiden, welche Arten von Entgeltguthaben, entweder einmalig, hin und wieder oder generell auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden sollen. Je nach individueller Vereinbarung ist es auch hier möglich, weitestgehend spontan und dementsprechend flexibel zu agieren.

Was sollte beim Einbringen der jeweiligen Entgeltbestandteile beachtet werden?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer (und übrigens auch Arbeitgeber) im Rahmen eines Zeitwertkontos von einer überzeugenden Flexibilität profitieren könne. Welche Entgeltbestandteile dann jedoch genau in das besagte Zeitwertkonto eingebracht werden können, ist immer auch von den entsprechenden Rahmenbedingungen abhängig.

Über diese entscheidet der Arbeitgeber. Solange hier nicht verpflichtend festgelegt wird, dass bestimmte Bestandteile IMMER auf das Zeitwertkonto gutgeschrieben werden müssen, kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er welche Bestandteile einzahlen möchte. Die Details, die in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen, lassen sich in der sogenannten „Umwandlungsvereinbarung“ nachlesen.

Wahlweise ist es übrigens unter anderem auch möglich, nicht nur Gehaltsbestandteile, sondern auch – in Beträge umgerechnete Überstunden, Urlaubsansprüche usw. – auf das Zeitwertkonto einzuzahlen.

Ein entsprechendes Vorgehen kann dazu beitragen, die Steuerbelastung in diesem Moment zu senken. Denn: während die Steuern im Zuge einer Auszahlung von Überstunden, Weihnachtsgeld und Co. direkt fällt würden, werden sie im Falle einer Einzahlung auf das Zeitwertkonto erst dann erhoben, wenn der betreffende Betrag ausgezahlt wird.

Wer von der gebotenen Flexibilität, die ein Zeitwertkonto mit sich bringt, besonders umfassend profitieren möchte, sollte sich unbedingt weiter in Bezug auf Entgeltumwandlungen informieren. Denn: es gibt durchaus Optionen, die im ersten Moment bei der Suche nach Einzahlungsmöglichkeiten oft nicht beachtet werden. Ein klassisches Beispiel hierfür stellen Abfindungen dar, die aus Pensionsansprüchen bestehen. Auch diese Summen können, sofern die oben erwähnte Umwandlungsvereinbarung nicht dagegen spricht, eingezahlt werden.

Wieviel Geld sollte auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden?

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die sich nicht standardisiert beantworten lässt. Denn: die Ansprüche der Arbeitnehmer unterscheiden sich mitunter deutlich voneinander. Fragen wie:

  • Wie lang soll die Auszeit sein, die ich mir von dem Guthaben auf meinem Zeitwertkonto gönnen möchte, sein?
  • Wieviel Geld möchte ich mir monatlich während der Auszeit auszahlen lassen?
  • Welche Einzahlungssummen kann ich mir leisten?

spielen hierbei eine besonders wichtige Rolle.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein und sich explizit in Bezug auf die verschiedenen Optionen beraten zu lassen, lohnt es sich, mit einem Profi aus diesem Gebiet zusammenzuarbeiten. Die Mitarbeiter der Foresight GmbH helfen Ihnen gern weiter – unabhängig davon, ob Sie sich in der Position des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers befinden. 

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