Ist das ZWK für Arbeitnehmer geeignet?

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Der Trend rund um das Zeitwertkonto, kurz „ZWK“, ist ungebrochen. Und obwohl sich immer mehr Unternehmen (und auch Arbeitnehmer) über die entsprechenden Vorteile informieren, kommen mit Hinblick auf dieses spannende Thema immer wieder Fragen auf.

Eine von ihnen lautet: „Kann wirklich jeder Arbeitnehmer von den Vorzügen des Zeitwertkontos profitieren?“.

Genau dieser Überlegung soll in dem folgenden Artikel auf den Grund gegangen werden. Wer kann das ZWK nutzen? Und gestaltet sich das Vorgehen wirklich so unkompliziert?

Alle unbefristet Beschäftigten können vom Zeitwertkonto profitieren!

Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmen allen unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern eine ZWK Nutzung anbieten können. Das bedeutet, dass die Vorteile dieser besonders flexiblen Form der Zeiteinteilung beispielsweise nicht an Berufserfahrung oder Aufgabenbereich gekoppelt sind. Selbstverständlich können somit auch Mitarbeiter, die sich in einer Teilzeitanstellung befinden, vom Konzept profitieren.

Die Betonung liegt in diesen Zusammenhang jedoch klar auf dem Wort „Mitarbeiter“ bzw. „Arbeitnehmer“. Denn: sobald sich die Chefs einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG dazu entschließt, selbst die Vorteile eines ZWK nutzen zu wollen, bewegen sich die Betroffenen in einer rechtlichen Problemzone. Denn: ein entsprechendes Vorgehen wird als „verdeckte Gewinnausschüttung“ interpretiert.

Genau aufgrund solcher Regelungen ist es extrem wichtig, bei der Nutzung von Zeitwertkonten auf die Beratung eines Profis zu vertrauen. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen. Die Mitarbeiter der Foresight GmbH beraten Sie gern und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen. Gleichzeitig verfügen wir selbstverständlich auch über ausreichend Erfahrung, Ihnen zu Alternativen zu raten, falls das Zeitwertkonto – aus welchen Gründen auch immer – für Sie nicht in Frage kommen sollte.

Denn: bei allen Vorzügen, die ein modernes ZWK seinen Nutzern bietet, sollte selbstverständlich niemals die rechtliche Seite vernachlässigt werden.

Das Zeitwertkonto und seine steuerlichen Vorteile in der Übersicht

Mitarbeiter, die sich in einer Festanstellung (egal, ob in Voll- oder in Teilzeit) befinden, können nachhaltig vom ZWK profitieren. Einmal eingerichtet, wird das Guthaben hier gesammelt, um dann irgendwann – zum Beispiel im Zuge einer längeren Auszeit – in Anspruch genommen zu werden.

Doch was bedeutet dies eigentlich in steuerlicher Hinsicht? Und wir kommt eine solche Gutschrift auf dem ZWK eigentlich zustande?

Klassische „Einzahlungsmöglichkeiten“ sind hier unter anderem:

. aus dem laufende Lohn/Gehalt

  • nicht-ausbezahlte Überstunden, die beispielsweise im Zuge von Stoßzeiten, wie im Weihnachtsgeschäft, anfallen
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld, das ebenfalls nicht ausgezahlt wird, sondern direkt auf das ZWK fließt
  • Boni/Tantiemen
  • Provisionen, die zum Beispiel für das Erreichen eines Verkaufsziels fällig würden, jedoch ebenfalls direkt auf das Zeitwertkonto überwiesen werden.

All diese Einzahlungen haben etwas gemein: der Arbeitnehmer verzichtet zum eigentlichen Fälligkeitsdatum auf die Auszahlung und lässt die Summe auf seinem ZWK verbuchen. Das Guthaben hier wächst so „ganz nebenbei“ an.

Steuerlich werden die Summen jedoch erst dann relevant, wenn das Guthaben auch in Anspruch genommen wird. Zu dem Zeitpunkt, an dem sie dem ZWK gutgeschrieben werden, müssen sie hier noch nicht berücksichtigt werden. Die Folge: der Einkommenssteuersatz des betreffenden Arbeitnehmers wird geringer.

Sollten Sie Fragen rund um das ZWK, dessen Nutzung und Ihre individuellen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Foresight GmbH selbstverständlich zur Verfügung!

Foto: vectorfusionart/Adobe Stock

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