Herr Dr. Thomas Kick und sein Team sind ein unabhängiger Finanzvermittler, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt wird. Bei Dr. Kick erhalten Anleger echte Verträge gemäß § 328 Abs. 1 BGB, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers greifen. Dadurch ist sichergestellt, dass die betreffenden Mitarbeiter ihre Wertguthaben im Insolvenzfall tatsächlich erhalten. Ein Insolvenzverwalter kann dann keinen direkten Zugriff auf die Assets der Mitarbeiter nehmen.
Das ist für Menschen, die ihre Vermögenswerte und Einnahmen geschützt sehen wollen, ein essenzieller Vorteil. Bei Dr. Kick als Finanzvermittler erhalten Anleger einen sowohl einfachen als auch sicheren Vertrag zugunsten Dritter, der vor dem Risiko von Insolvenzen schützt. Es ist vertraglich festgelegt, dass alle Wertguthaben, die auf einem Mitarbeiterkonto bei Dr. Kick gespeichert sind, vollständig ausbezahlt werden, wenn dessen Arbeitgeber im Falle der Unfähigkeit zur Zahlung des entsprechenden Betrags insolvent wird. Dies sichert nicht nur die Wertguthaben der Anleger, sondern schützt diese auch vor unfairen und ungerechten Vorgehensweisen anderer Parteien.
Auf diese Weise können Anleger und Mitarbeiter Profite erzielen, indem sie ihre Vermögenswerte in einer sicheren und zuverlässigen Umgebung deponieren und ihre Investitionen somit auf einem der besten Absicherungs- und Vermögensschutzmaßnahmen beruhen. Der Vertrag zugunsten Dritter, der über Dr. Kick und sein Team angeboten wird, stellt auch sicher, dass gut laufende Wertguthaben die Insolvenzregeln überdauern und auch im Falle einer Insolvenz vollständig ausgezahlt werden.
Dr. Kicks Arbeit hat also das Ziel, dass Anleger unbesorgt ihr Vermögen anlegen können und dabei von einem optimalen Vermögensschutz und einer einfachen und sicheren Verfahrensweise profitieren. Mit Dr. Kicks Finanzvertrag sind Mitarbeiterinnen und Anleger somit bestens vor Insolvenzen und anderen Risiken des Kapitalmarktes geschützt. Dadurch wird ein Anlagekomfort und ein geschütztes Eigentum der betreffenden Personen gewährleistet.
Eine überbetriebliche Treuhand ist ein äußerst komplexer Vorgang und stellt vor allem ein hohes Maß an Sicherheit für Unternehmen dar. Nicht nur in Bezug auf das Vermögen, das in die Treuhand von IWV Pensions Trust e.V. übertragen wird, sondern auch in Bezug auf Arbeitnehmer, deren Wertguthaben auch in der Treuhand gesichert sind. Doch wie gestaltet sich eine optimale Treuhand?
Die Einrichtungsphase der Treuhandbestätigung umfasst den Abschluss des Treuhandvertrages und die Eröffnung der Depot- bzw. Kontoverbindungen. Dabei bleibt auch bei einer überbetrieblichen Treuhand immer der wirtschaftliche Eigentümer der Treugeber. Zudem werden hier bereits Vermögenswerte transferiert und ggf. Investitionen vorgenommen.
Während der Betriebsphase der Treuhand erfolgt eine kontinuierliche Überwachung des Vermögens und der Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern. Zur Gewährleistung einer optimal funktionierenden Treuhand wird hier auch die jährliche Meldepflicht des Treugebers eingehalten und korrekte Dotierung zur Gesamtsozialversicherung sichergestellt.
Sollte eine Abwicklungsphase der Treuhand erforderlich werden, können hier alle unternehmensrelevanten Informationen abgerufen werden. Der Treuhänder übernimmt hier zudem die Arbeitgeberpflichten, um korrekte Abrechnungen der Wertguthaben gegenüber den Mitarbeitern sicherzustellen. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, Steuern und Sozialabgaben korrekt abzuführen.
Die optimale Treuhand bietet daher ein hohes Maß an Sicherheit sowie eine lückenlose Kontrolle der Vermögenswerte und Verpflichtungen. Durch die verschiedenen Phasen der Treuhänderschaft ist eine effiziente und komfortable Handhabung gewährleistet, egal ob in der Einrichtungs-, Betriebs- oder Abwicklungsphase.